Haus und Wohnen

Witterungsbedingte Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten drohen Hauseigentümern Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Drei Winterstürme fegten im Februar 2022 innerhalb weniger Tage über Deutschland hinweg. Der Versicherer-Verband GDV hat nun Zahlen zur Schadensumme veröffentlicht. „Wir gehen im Moment von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Jörg Asmussen. Wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, Haus und Vermögen ausreichend zu schützen. Das

Handeln Versicherungsnehmer grob fahrlässig, können sie teilweise oder sogar auf dem ganzen Schaden sitzenbleiben. Das trifft auch für Leitungswasserschäden zu: Wiederholt urteilte ein Gericht, ein Nicht-Verschließen eines Zulaufs zu einer Waschmaschine sei ein fahrlässiges Handeln. Was aber für Schlauchverbindungen zutrifft, trifft nicht für Rohrverbindungen zu. Das veranschaulicht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az. 14 U 135/20).

Die Unwetter-Katastrophe durch Starkregen hat auch etliche Häuser und Wohnungen ganz oder teilweise zerstört. In einigen Orten ist der Versorgung mit Trinkwasser schwierig. Betroffen sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Unter welchen Umständen Mietminderung oder -erlass möglich sind.

Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Feuerwehr und Rettungskräfte im Dauereinsatz: Weite Teile Deutschlands sind von Unwettern mit Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Doch Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen nur, wenn eine Elementarschadendeckung vereinbart ist. Was bei der Schadenmeldung zu beachten ist.